Sparen dank Generika
Anpassung Selbstbehalt
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Selbstbehalt für teure Originalmedikamente angehoben.
Normalerweise beträgt der Selbstbehalt für bezogene Medikamente 10 Prozent der Kosten, die über die jährliche Franchise hinausgehen. Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, beträgt dieser Anteil aktuell bis zu 20 Prozent. Mit der neuen Verordnung des Bundes wird dieser «erhöhte» Selbstbehalt auf 40 Prozent angehoben.
Wenn aus medizinischen Gründen die Verwendung eines Generikums nicht möglich ist, bleibt es weiterhin möglich, ein teureres Originalpräparat ohne die Erhöhung des Selbstbehalts zu beziehen. Allerdings ist nun erforderlich, dass dieser Bedarf durch konkrete medizinische Nachweise belegt wird. Diese neuen Regeln zur differenzierten Kostenbeteiligung gelten auch für Biosimilars.
Wir beraten Sie gerne.
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim BAG: www.bag.admin.ch
Hier finden Sie offizielle Berichte über die Änderung:
- https://www.fuw.ch/revision-bundesrat-foerdert-kauf-von-generika-785719687379
- https://www.tagesanzeiger.ch/berset-informiert-zu-gesundheitskosten-bundesrat-will-mit-generika-250-millionen-franken-sparen-335455408129
Hier finden Sie die Stellungnahme des Bundesrats.
* Gilt für Originalmedikamente, die gemäss Vorgaben vom BAG im Vergleich zu Generika als zu teuer eingestuft wurden.