Gürtelrose (Herpes Zoster)


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Nach einer Windpockenerkrankung bleibt das Virus ein Leben lang unbemerkt im Körper (in Nerven-Ganglien). Eine Reaktivierung des Virus, nun in Form eines Ausbruchs einer Gürtelrose kommt vor allem im höheren Alter und bei einer Immunschwäche vor. Sie kann aber in jedem Alter vorkommen. Dabei kommt es auf einer Körperseite zu einem streifenförmigen Haut-ausschlag mit Bläschen. Dabei können verschiedene Komplikationen auftreten: Gelegentlich ist der Ausschlag begleitet von starken und langanhaltenden Schmerzen («Post-herpetische Neuralgie»). In 10–20 Prozent der Fälle ist ein Auge vom Ausschlag mitbetroffen (Gefahr der Erblindung). Rund ein Drittel aller Menschen, welche die Windpocken durchgemacht haben, erkranken später einmal im Leben an einer Gürtelrose.

Wann und wie oft sollte geimpft werden?

Shingrix® (Totimpfstoff) ist empfohlen für immunkompetente Personen im Alter von 65 Jahren und älter; unabhängig davon, ob die Person in der Vergangenheit Windpocken und/oder Gürtelrose hatte oder bereits gegen Herpes Zoster mit dem Lebendimpfstoff (Zostavax®) geimpft worden ist. Für Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz ist die Impfung bereits ab 50 bzw. mit schwerer Immundefizienz ab 18 Jahren empfohlen. Es werden 2 Dosen zu den Zeitpunkten 0 und 2 Monate verabreicht (dies gilt auch für Personen, die zuvor den attenuierten Lebendimpfstoff (Zostavax®) erhalten haben). Der Mindestabstand zwischen einer früheren Dosis von Zostavax® und der ersten Dosis von Shingrix® beträgt 2 Monate. (In der Apotheke dürfen nur Immunkompetente Personen geimpft werden) 

Ein akuter Herpes Zoster sollte abgeheilt sein, bevor man mit der Impfung beginnt.
Shingrix® wird für die oben genannten Personen von der OKP vergütet. Leider gilt diese Vergütung nicht, wenn sie sich in der Apotheke impfen lassen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Kosten in Ihrem Fall trotzdem übernommen würden.

Sollten Sie unsicher sein, welche Impfung Sie benötigen, können Sie die Serviceleistung ImpfausweisCheck in unserer Apotheke in Anspruch nehmen.
 

Quelle: BAG und Schweizerischer Impfplan 2025

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