In diesem Zusammenhang gelten per 1. Juli 2024 neue Preise bei verschreibungspflichtigen und kassenzulässigen Medikamenten. Konkret wird ein neues Vertriebskostenmodell für die Abgabe von Medikamenten der Spezialitätenliste eingeführt.
Gut zu wissen
– Aufgrund steigender Gesundheitskosten hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 2024 die Medikamentenpreise von verschreibungspflichtigen und kassenzulässigen Medikamenten angepasst. Die Preise sind überall identisch, in Spitälern, in Arztpraxen und Apotheken. Insgesamt werden Kosten von rund CHF 60 Millionen pro Jahr eingespart, ohne die Qualität zu gefährden.
– Medikamente mit einem höheren Verkaufspreis sind seither günstiger. Hingegen sind preiswerte Medikamente mit einem Verkaufspreis von unter CHF 30 etwas teurer. Dies hängt mit dem leicht erhöhten Vertriebsanteil zusammen.
– Egal ob Originalmedikamente oder Generika: Der Vertriebsanteil, das heisst die Vergütung der Apotheke, wird auf der gleichen Grundlage berechnet. Damit wird die Abgabe von günstigeren Generika und Biosimilars gefördert und die Gesundheitskosten werden gesenkt.
Häufig gestellte Fragen
Warum ändern sich die Medikamentenpreise?
Die Anpassung des Medikamenten-Vertriebsanteils ab 1. Juli 2024 bei verschreibungspflichtigen und kassenzulässigen Medikamenten soll zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen. Indem günstigere Generika-Medikamente gefördert werden, kann eine Kostendämpfung von rund CHF 60 Millionen pro Jahr erzielt werden. Dies wird die obligatorische Krankenpflegeversicherung entlasten.
Wer legt die Preisgestaltung fest, ist das Medbase?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt die Preise der Medikamente fest, die auf der Spezialitätenliste stehen und von der obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden.
Was ist der Vertriebsanteil?
Der Vertriebsanteil deckt die Kosten für Personal, Transport und Lagerung der Medikamente in der Apotheke, der Arztpraxis oder im Spital.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Gesundheit.